News zur Hüttenvermietung
Vermietungen in Zeiten von Corona:
Bis auf Weiteres dürfen in unserem Haus maximal 24 Personen übernachten.
Entsprechende Auflagen müssen eingehalten werden. Hier können Sie die aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 28.07.2020 und Auflagen des Ordnungsamtes der Stadt Todtnau einsehen:
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 28. Juli 2020 und Auflagen des Ordnungsamtes der Stadt Todtnau
Liebe Gäste der Völklinger Hütte,
gemäß den o.g. Verordnungen und Auflagen bitten wir Sie folgende Punkte Bei Ihrem Aufenthalt in unserer Hütte zu beachten:
- Die Belegungszahl der Hütte ist auf maximal 24 Personen begrenzt. Dies gilt sowohl für die Übernachtung, als auch für den Aufenthalt tagsüber.
- In den Übernachtungszimmern darf die, an der Tür ausgezeichnete, maximale Belegungszahl nicht überschritten werden.
- Bitte nutzen Sie ausschließlich die Betten, die mit einem Spannbetttuch bezogen sind.
- Die Sanitärräume dürfen nur von maximal 3 Personen gleichzeitig genutzt werden.
- Achten Sie generell untereinander auf genügend Abstand.
- Sanitäranlagen, Türgriffe, Lichtschalter werden vor jedem Aufenthalt von unserer Putzfrau desinfizierend gereinigt.
- Zur Oberflächendesinfektion stehen in der Küche geeignete Mittel bereit.
- In den Sanitärbereichen und in der Küche steht Handdesinfektionsmittel bereit.
- Das Geschirr in der Spülmaschine bitte mit +60 Grad Programmen reinigen.
- Den Meldezettel durch alle anwesenden Personen ausfüllen und an die Hüttenvermietung senden.
- Festgestellte Verstöße gegen diese Verordnung und Auflagen können zu Ordnungsgeldern führen, die komplett dem jeweiligen Mieter belastet werden.
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